Der Bierausschank am Leonharditag um 1850
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 106)
Bis zum Jahr 1875, als der Mößsohn von Köpfelsberg Georg Maier das heutige Wirtshaus St. Leonhard erbaute, gab es im Dorf keinen Gastwirt. Pfarrer Maier von Waging berichtet 1847, dass am Leonharditag und an den anderen Tagen, an denen ein Festgottesdienst stattfindet (Ostermontag, Johannstag und Kirchweih) sowie an den Tagen, an denen die Wallfahrer von auswärts kommen, „ein auswärtiger Wirt Bier ausschenkt“. Dieser Wirt war Andreas Hoiß von Weibhausen, dem die Wieserbrauerei von Waging beim Laufener Landgericht dieses Recht absprechen wollte. Die Gemeinde Wonneberg berichtet am 26.1.1850 nach Laufen:
"Um dem landgerichtlichen Auftrag vom 14. Jänner möglichst bald nachkommen zu können, wurde sogleich Nachsuchung in der Gemeinde-Registratur um zweckdienliche Papiere gepflogen, da sich jedoch nichts fand, sieht sich die gehorsamst unterfertigte Gemeinde-Verwaltung nach der bisher selbst gemachten Erfahrung sowie nach dem Wissen älterer Männer, wie z.B. des Rupert Wimmer, Poschbauers zu St. Leonhard (geb. 1790), bei dem der an Hauptfesten hieher ziehende Wirt immer das Bier zapft, und des alten Wirts zu Weibhausen Hoiß zu berichten.
Die Berechtigung, in St. Leonhard ausschenken zu dürfen, sowie auszukochen, wird wohl keinem anderen fremden, außergemeindlichen zustehen, als dem Wirt Andreas Hoiß zu Weibhausen, da er der eigentliche Wirt des Gemeindebezirkes und noch dazu Grund-Untertan der Kirche St. Leonhard ist (s. Anmerkung). Schon seit längerer Zeit macht er von dieser Berechtigung Gebrauch und begibt sich an bedeutenden Konkurstagen (an Tagen, an denen viele Leute kommen) nach Leonhard, um da Bier zu schenken, ohne daß er hiezu je eine Genehmigung des Kgl. Landgerichts benötigt hätte.
Unter den Vorfahren des jetzigen alten Wirts zu Weibhausen, der von seinem Recht keinen Gebrauch machen wollte, überhaupt um sein Gewerbe sich wenig bekümmerte, noch weniger um die Verbesserung desselben und gewöhnlich das Bier in Kannen nach Hause brachte, bezogen freilich die Wieserbräuleute zu Waging besagte Tage, um da Bier zu zapfen und dieses zwar einige Jahre. Allein der noch lebende alte Wirt von Weibhausen fand sich, nachdem er das Gasthaus daselbst käuflich an sich gebracht, veranlaßt, bloß dieses Rechtes willen sich bei dem Kgl. Landgericht zu stellen und sich wegen dessen zu erkundigen, wobei auch ein Abgeordneter der erwähnten Wieserbräuleute erschien, um ihre Berechtigung zum Ausschenken anzugeben. Dieser Abgeordnete wurde aber damals mit der Weisung entlassen, daß der Wirt von Weibhausen, nachdem er seinen Kaufbrief vorgewiesen hatte, allein berechtigt sei, in Leonhard an Kirchtagen Bier zu schenken, seit welcher Zeit Hoiß auch auf dieses Wort hin Leonhard bezog und die Wieserbräuleute zu Waging nicht mehr kamen. Deshalb dünkt der gehorsamst unterfertigten Gemeindeverwaltung, daß, würden die Wieserbräuleute wirklich ein Recht, in Leonhard zu genannten Zeiten Bier zu zapfen, gehabt haben, oder überzeugende, Aufschlußgebende triftige Gründe oder Papiere hierüber vorzuweisen im Stande gewesen seien, sie würden fester auf diesem Recht stehen geblieben und seit dieser Zeit schon lange wieder bemüht gewesen sein, womöglich die Bewilligung hierzu zu erhalten. Dies wäre in Kürze, was im angegebenen Betreff der gehorsamst unterfertigten Gemeinde bekannt ist und von ihr recherchiert wurde.“
Heute haben wir Leonharder diese Probleme nicht mehr. Die Wieserbrauerei in Waging besteht nicht mehr und der heutige Wirt in Webhausen hat auch so sein Auskommen, ohne in Leonhard "an den Kirchtagen Bier zu zapfen“.
Anmerkung: Unter den 32 Grunduntertanen der Kirche St. Leonhard war auch der Wirt in Weibhausen. Er zahlte jährlich an seinen Grundherrn, also die Leonharder Kirche 2 Gulden 49 Kreuzer und 1 Pfennig (etwa 5 Mark d.i. bei einem Bierpreis von 7 Kreuzer die Maß den Wert von 24 Maß Bier). Der Weibhauser Wirt hatte, wie aus der Kirchenrechnung St. Leonhard 1850/51 hervorgeht, von der Kirche noch ein Darlehen mit 100 Gulden (171 Mark) aufgenommen, das er mit dem damals üblichen Zinssatz zu 4% zu verzinsen hatte.
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!!!ACHTUNG!!!
Dieser 91. Auszug aus den St. Leonharder Kirchenanzeigern ist vorerst der letzte, der hier im Internet veröffentlicht wird. Leider ist es mir aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, alle 439 Ausgaben zu digitalisieren und zu überarbeiten.
Dennoch möchte ich es nicht versäumen, den letzten „Dankesauszug“ von Herrn Leonhard Wimmer aus dem Jahre 1988 an den damaligen Kuraten Albert Hartinger hier abzulichten.
An die treuen und interessierten Leser bedanke ich mich an dieser Stelle sehr herzlich!
Peter Wolff
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(Von Leonhard Wimmer, 20.03.1988)
Hochwürdiger, sehr verehrter, lieber Herr Kurat Alberto!
Die am 14.10.1979 begonnenen Beilagen zum Kirchenanzeiger (439 Folgen), davon seit dem 20.3.1983 262 Sonntage Haus- und Hofgeschichte gehen hiermit zu Ende.
Wenn auch naturgemäß nicht alle für die Geschichte unserer engeren Heimat Interesse zeigten - das ist in allen Gemeinden so - , so war ich doch oft überrascht, von Leuten, von denen ich es gar nicht erwartet hätte, Anteilnahme zu erfahren. Für kurze Zeit sind die Vorfahren aus 400 Jahren, deren Gebeine längst vermodert sind, mit ihren Namen wieder zu Leben gekommen.
Beim nochmaligen Lesen der letzten Seite der Haus- und Hofgeschichte dachte ich an das Grabmal Kardinal Faulhabers in der Liebfrauenkirche, wie er über der letzten Seite der Geheimen Offenbarung sitzt, in gebeugter und müder Haltung und die letzten Worte der Apokalypse liest:
Etiam venia cito, veni Domine Jssu.
Daß ich die Möglichkeit hatte, diese Beilagen der Öffentlichkeit zu unterbreiten, verdanke ich Dir. Und dafür recht herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Leonhard
Schwere Zeiten
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 51)
In der Letzten Beilage haben wir vom Unglück des Lechners und des Wallners gehört. Nachdem am 8. Juni 1804 der Schauer die ganze Ernte des Wallner vernichtet hatte, berichtet der Pfleger von Waging auf ein Bittgesuch des Wallners 1805: "Es vergeht fast kein Jahr, daß der Wallner von Wald nicht mehrere Stück Rindvieh dem Abdecker liefern muß oder gar ein Pferd. In seiner Verzweiflung wolle der Wallner einem seiner erwachsenen Söhne übergeben." (Der damalige Wallner, Alois Voitswinkler hatte drei Söhne, Johann, geb. 1778, Anton, geb. 1779, Matthias, geb.1790. Matthias kam beim unglückseligen Winterfeldzug Napoleons in Rußland ums Leben). Weiter heißt es im Gutachten des Pflegers: "Die Söhne haben aber nicht das Glück, so hinlängliche Mittel aufzubringen. So ist der Wallner, der wegen der Übergabe schon in der Kanzlei war, von seinem Plan, überzugeben, wieder zurückgetreten und der eine Sohn hat auf ein anderes Lehen geheiratet. Der Wallner frettet aber gleichwohl mit seinen Kindern noch fort und es ist wirklich betrüblich genug, wenn der Bauersmann selbst das liebe Getreide zum Speisen anbei kaufen muß."
Man kann sich denken, dass es den Wagingern in der Franzosenzeit noch schlechter ging, als den Wonnebergern, die ja nicht an der Durchgangsstraße lebten. Viel Unglück hatte z.B. die Witwe Gertraud Rehrl (heute Joas). 1763 ist das Haus mit 47 anderen abgebrannt. Das Haus war gezwungen, Darlehen aufzunehmen: von der Kirche St. Leonhard 400 Gulden (fl), von der Kirche zu Taching 150 fl, von der Allerseelenbruderschaft Waging 200 fl. Bis 1800 war es nicht gelungen, die Schuld von 750 fl zurückzuzahlen. Als 1800 die Franzosen einfielen, haben sie am Haus nach amtlicher Schätzung einen Schaden von 1861 fl angerichtet. Der 80-jährige bettlägrige Vater wurde von den Franzosen so arg misshandelt, dass er von da an kränkelte und ein Jahr darauf starb. Die Witwe hatte außerdem vier minderjährige Kinder zu ernähren. Der Pfarrer befürwortete das Bittgesuch der Witwe: wenn je eine Bittstellerin Mitleid verdiene, schreibt der Pfarrer, so wäre es gewiß die Rehrl'sehe Familie. Die Franzosen hätten die Habseligkeiten der Familie, die sie sicher versteckt glaubte, gefunden und den Bäcker die Stiege hinuntergeworfen, sodass er sich fast den Arm gebrochen hätte und dass der zwar alte aber immer noch rüstige Mann an den Folgen der Misshandlungen starb. Wenigstens ein Drittel des Zinses soll man ihr erlassen. Unterm 17. September 1802 wurden der Witwe zwei Drittel des Zinses erlassen und eine Schuld an das Bürgerspital wurde ihr ganz geschenkt (22 fl 23 kr).
Der Waginger Bürger Anton Voitswinkler (Weißhuber) hatte 1802 an das Gotteshaus St. Leonhard am Wonneberg den Zins von 2 Jahren bei einem Kapital von 300 fl ausständig. 1802 hat er ein Pferd im Wert von 150 fl eingebüßt, eine Kalbin im Wert von 40 fl ist ihm krepiert, er hat durch die Plünderungen der Franzosen arg gelitten und sein größter Sohn ist "durch diese Barbaren so gestochen worden", dass er lange Zeit arbeitsunfähig war und seine Heilung sehr viel kostete. Auf Anordnung des Erzbischöflichen Konsistoriums wurde dem Weißhuber der zweijährige Zins zur Gänze erlassen.
Das Krämerhaus Eder (heute Bogner) hatte sich von den Brandschäden 1763 nicht mehr erholt. Die Truppendurchmärsche 1796 und vor allem 1800 hatten dem Haus weitere große Schäden zugefügt. Pfleger und Pfarrer befürworten, dass der Familie der Zins für ein Kapital von 450 fl - Gläubiger ist die Leonharder Kirche - erlassen werde. "Seynd sehr gute ordentliche Leute, wir ihnen gern angönnen, wenn der Zinsausstand wenigstens zur Hälfte nachgelassen werde." Die Krämereien in Waging gehörten, wie der Pfleger schreibt, zu den am wenigsten einträglichen Gewerben, da die Stadt (Salzburg) nahe und die Waginger durch die "Hühnerleute" Gelegenheit haben, ihre Waren aus der Stadt kommen zu lassen. Das Salzburger Konsistorium befiehlt, der Familie die Hälfte des Zinses zu erlassen.
Ein Kammeringer Bauer gerät in den Verdacht der Zauberei
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 49)
In den letzten vier Beilagen haben wir so viel von Zahlen, Gulden, Metzen und Pfunden gehört, dass es uns jetzt einmal guttut, etwas Belustigendes zu hören, das allerdings damals für die Betroffenen ganz und gar nicht zum Lachen war.
Am 26. April 1618 wurde dem Kammeringer Bauern Andre Moser eine Kuh aus dem Stall gestohlen. Er machte sich auf den Weg, um die Kuh wieder zu finden und legte nach eigenem Bericht 50 Meilen zurück. Nach 10 Wochen fand er seine Kuh im bayerischen Pfleggericht Wald (bei Garching an der Alz). Wie er das fertiggebracht hat, wissen wir nicht. Der Bauer Spitzer Von Wald musste ihm die Kuh zurückgeben. Kaum hatte der Kammeringer Bauer seine Kuh wieder im Stall, geriet er in den Verdacht der Zauberei. Denn das konnte doch nicht mit rechten Dingen zugehen, eine Kuh so weit weg in einem fremden stall wiederzufinden. Man munkelte, der Bauer sei in einen Bäckerladen gegangen, habe, ohne ein Wort zu reden, drei verschiedene Brote gekauft, sie an die Wandlungsglocke gehängt, in der Kirche das Kruzifix vor dem Tabernakel umgedreht und sei mit ausgebreiteten Armen vor dem Hochaltar gekniet.
Auf Grund einer Anzeige musste sich Moser im Beisein des Kooperators Balthasar Rädl und des Pfarrschreibers vor dem Dekan in Laufen verantworten. Moser beteuerte, er sei jederzeit ein guter Christ gewesen, habe alljährlich zu Ostern gebeichtet und kommuniziert, nur heuer habe er das einige Wochen nach Ostern getan, weil er wegen der gestohlenen Kuh so bekümmert und im Herzen rachsüchtig gewesen sei. Alle ihm zur Last gelegten Vorwürfe wies er als gelogen zurück. Wahr sei vielmehr, dass er nach dem Verlust der Kuh ins Gerichtsschreiberhaus gekommen sei, den Schreiber aber nicht angetroffen habe. Die Dirn des Schreibers habe ihm empfohlen, drei Pfennig in den Opferstock zu werfen und den Kranken drei Almosen zu geben. Das habe er getan. Er habe 10 Zeugen, dass er das Geld in den Opferstock geworfen habe, darunter den Schuster von Enzersdorf. Den Kranken habe er drei Almosen gegeben, nämlich ein Ei, ein Brot und einen Pfennig. Er habe keinerlei Aberglauben getrieben und er könne nicht einsehen, was da abergläubisch sei. Am 16. Juli 1618 wird der Pfarrer aufgefordert, zu berichten, von wem er denn diese Geschichte vom abergläubischen Treiben Mosers habe. Er berichtete, vom Kooperator Simon Seidl , der es wiederum von einer dritten Person erfahren habe. Der Pfarrer konnte offensichtlich den Kammeringer Bauern nicht leiden, denn er berichtet, zuzutrauen sei es ihm schon, denn einmal, als ihm ein Bett gestohlen wurde, habe er gesagt: wenn einer ein Roggenbrot, ohne dabei ein Wort zu reden kaufe und es an die Wandlungsglocke hängt, das Kruzifix vor dem Allerheiligsten umdrehe, so müsste der Täter beim Läuten der Glocke offenbar werden. Und wenn Andre Moser behaupte, er sei ein guter katholischer Christ, und was er gegen die Kirchengebote geredet habe, das sei aus Einfalt geschehen, so möge das Konsistorium selbst entscheiden, ob das einfältig oder katholisch ist, wenn der Kammeringer ihm, dem Pfarrer einmal gesagt habe, das Fasten hätten die Narren erfunden. In summa "man sage zu ihm in Glaubenssachen, was man wolle, so hält er sich des Sirachs" (d.h. er hält sich an die Lehren des Buches Jesus Sirach, eines Buches des Alten Testaments), "so ihm von seinem Sohn vorgelesen worden, in deme er also versiert (bewandert), daß er den Namen des weisen Mannes (d.i. den Spitznamen "Sirach") bekommen hat“.
Am 19. Februar 1619 wird Moser zusammen mit dem Bader Albert Fämel - warum auch dieser, ist nicht bekannt - nach Salzburg bestellt, um sich vor dem fürsterzbischöflichen Konsistorium zu verantworten.
Über den Ausgang dieses Verhörs ist nichts bekannt.
Ernteerträge im Jahr 1800
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 50)
Da die Pfarrer von Waging über ihre Einkünfte und Ausgaben gewissenhaft Aufzeichnungen führten, wissen wir heute, wie hoch damals die Ernteerträge waren. In der Landwirtschaft des Pfarrers wurden vor etwa 200 Jahren 5 Metzen Weizen ausgesät, 17 Metzen Korn, 24 Metzen Gerste und 31 Metzen Haber, dazu noch 16 Pfund Kleesamen. Geerntet wurden 16 1/2 Metzen Weizen, 6 Schaff und 3 Metzen ( = 51 Metzen) Korn, 69 Metzen Gerste und 93 Metzen Haber. Die Ernte war also etwa das dreifache der Aussaat.
Die Heuernte des Pfarrers betrug 14 Fuder süßes Heu, 8 Fuder saures, 4 Fuder süßes Grumet, 2 Fuder saures und ein Fuder Klee. Um 1800 musste der Pfarrer das ganze Brennholz kaufen, da der vorige Pfarrer Berger den ganzen Baumbestand hatte zusammenschlagen lassen.
Für die Ökonomie benötigte der Pfarrer 8 Dienstboten, dazu noch 4 Tagwerker für 100 Tage. Löhne und Verpflegung all dieser Dienstboten kosteten jährlich 850 Gulden. darin eingerechnet waren die "Sonderleistungen“: an 7 besseren Tagen erhielten sie zusammen 3 Viertel Bier (9 halbe Liter) zu 5 Kreuzer. Die Pfarrgründe lagen im Ottinger Feld, im Högfeld und im Seefeld. Eine weitere Wiese hatte der Pfarrer noch in Unterwendling. Bis 1698 hatte der Wimmer von Unterwendling das Recht, diese Wiese "gegen eine Reichung einer Stift von 7 Gulden" abzumähen. Pfarrer Kiene (seit 1696) ließ die Wimmerwiese wieder selbst abmähen "aus Mangel an Futter". Von 1700 bis 1756 durfte der Wimmer die Wiese gegen eine Jahrespacht von 5 Gulden abmähen und Pfarrer Dickhart (17'56 - 1773) ließ die Wiese wieder für den eigenen Bedarf abernten. Über die Bonität dieser Unterwendlinger Pfarrwiese schreibt Pfarrer Kiene: "Es sind außer der Unterwendlinger Wiese um den Markt mehrere zum Pfarrhof gehörige Wiesen, die aber ganz abgeödet sind, weshalb ich, um mehrere Viehlein aufzustellen, die Unterwendlinger Wiese wieder brauche."
Der jetzige Weg nach Holzleiten ging bis 1845 durch Pfarrgrund.
Wenn schon der Pfarrer über die schlechten Zeiten klagte, hatten die Bauern noch viel mehr Grund, unzufrieden zu sein. Besonders die Zeit der Franzosenkriege (1800 bis 1805) waren für einige Bauern besonders schmerzlich. Der Lechner in Weisbach Johann Hofmann (der Ur-Ur-Großvater des jetzigen Besitzers) berichtet in einem Gesuch, er habe seinen Zins von 20 Gulden 24 Kreuzer für ein Kapital von 200 Gulden seit drei Jahren nicht mehr bezahlen können. Er hatte in den letzten Jahren viel Unglück im Roß- und im Kuhstall und hatte durch die Plünderungen und Einquartierungen der Franzosen, vorher schon durch die kaiserlich-österreichischen Truppen große Verluste erlitten und habe für sie viele Fuhrwerke übernehmen müssen. Pfarrer und Pfleger bestätigen die Angaben des Lechners. Der Pfleger versichert, dass kein Untertan so hart haust und so sehr mit Schulden beladen sei, wie er. Man könne nicht sagen, dass der Lechner übermäßig trinkt oder sonst "was Iiderlich verwendet“, nur durch schädlichen Hang zum Fuhrwerk - der Lechner fuhr z.B. Kohlen nach Achthal - und "dadurch vielfältig zusammengeschundene Pferde" dürfte er hauptsächlich so tief in Schulden gekommen sein. Der Pfarrer befürwortet in Salzburg, dass dem Lechner ein Drittel des schuldigen Zinses erlassen werde. Das Erzbischöfliche Konsistorium erlässt dem Lechner jedoch die ganze Zinsschuld.
Der Wallner von Wald wurde 1804 arg vom Schauer betroffen "und aller Feldfrüchte beraubet". Der Schaden beträgt laut gerichtlicher Schauerbeschreibung 253 Gulden und der Wallner bittet daher, dass ihm die Zinsen aus einem Darlehen der Kirche St. Leonhard (300 Gulden) erlassen werden. Der Pfleger berichtet, dass der Wallner so arm sei, dass er nicht einmal das Saatgetreide für das nächste Jahr kaufen könne. Bisher habe er die Zinsen an das Gotteshaus St. Leonhard pünktlich bezahlt.
Es ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls wieviel dem Wallner von der Zinsschuld erlassen worden ist.
Ablösung des Zehents (1)
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 47)
Der Zehent, der durch Jahrhunderte an den Pfarrer oder an die Kirche zu entrichten war, wurde erst 1848 durch die Zahlung einer Geldsumme für alle Zeiten abgelöst und abgeschafft. Der Zehent war zwar grundsätzlich in Naturalien zu leisten, häufig jedoch versuchten die Bauern, den Zehent in eine Geldleistung umgewandelt zu bekommen, vor allem in Zeiten von Missernten und Teuerungen. Wenn diese Bitte vom Pfarrer gewährt wurde , dann immer nur auf ein paar Jahre. 1661 wird der Waginger Pfarrer von der vorgesetzten Stelle befragt, warum er den Zehent nicht in natura habe einheben lassen. Der Pfarrer schreibt, dass er nur bei drei Untertanen den Zehent in Naturalien eingehoben habe und wegen der weiten und üblen Wege bei allen anderen in Geld. Die Einhebung im Sack oder auf dem Feld sei ihm zu kostspielig. "Ist solcher allezeit mit Geld eingelöst worden" schreibt er. Und wenn er das Stroh nicht so notwendig gebraucht hätte, hätte er auch bei den drei anderen Bauern Geld und nicht Getreide eingefordert.
Im Jahr 1645 beantragen mehrere Bauern aus KapeIl, die Umwandlung des Zehents, den sie der Kirche St. Leonhard schuldeten, in Geld bewilligt zu bekommen. Der Pfarrer lehnte ab und sagte den Bauern, "man nehm derzeit das Geld nit mehr". Damals herrschte also Teuerung oder eine Art Inflation. 1649 wiederholten die Kapeller ihre Bitte, wurden aber wiederum abgewiesen.
Bereits ein Jahr später, also 1670, kamen diese Bauern mit der gleichen Bitte zum Pfarrer mit der Begründung, sie hätten nur soviel Getreide, als sie notwendig selbst bräuchten. "In Erwägung der großen Teuerung und höchster Armut“ möge ihnen wenigstens dieses und die folgenden 5 Jahre gestattet sein, den Zehent mit insgesamt 24 Gulden abzulösen. Auch diese Bitte wurde vom Pfarrer abgeschlagen und er bestand auf Ablieferung des Zehents in Naturalien.
1656 bitten die beiden Töfenreuter Bauern Christoph Eglseer und Adam Madreiter ebenfalls, den Zehent, den sie der Leonharder Kirche schulden, mit Geld leisten zu dürfen. Auch dieses Gesuch wurde vom Pfarrer abschlägig beschieden. Trotzdem geht aus den Archiven hervor, dass der Zehent wenigstens zeitweise mit Geld abgelöst wurde. Im Jahre 1671 schreiben verschiedene Bauern, nämlich die beiden Töfenreuter, der Bauer von Aich Georg Pruner und die KapeIler Bauern Christoph Wörnzl, Jakob Wimmer, Martin Böck und Christoph Schmiek, der Zehent sei vor einiger Zeit abgelöst worden, aber seit einigen Jahren sei die Möglichkeit der Geldablösung wieder aufgehoben worden, was den Bauern wegen des weiten Weges nach Waging viel Beschwerde mache.
Der Geldbetrag für die Zehentablösung war natürlich nicht gleichbleibend, das hing vor allem mit dem jeweiligen Getreidepreis zusammen. So wurde 1668 „den Kapellern und Consorten" der sie betreffende Zehent (zusammen 5 Kübel Weizen = 22 Ztr., 1 Kübel und 58 Metzen Korn = 35 Ztr., 33 Metzen Haber = 11 Ztr. und 16 Pfund Haar = 9 kg) zum damaligen Marktpreis von 32 Gulden (fl) und 55 Kreuzern (kr) abgelöst. 1672 schlug der Pfarrer die Summe von 30 fl vor und 1741 bereits 41 fl. In diesem Jahr beriefen sich die Kapeller Bauern auf den schweren Schauer und auf die Teuerung "da man um Bargeld kaum etwas bekommen könne."
1800 waren die Getreidepreise stark gestiegen und der Zehent für die „Kapeller und Consorten" wurde auf 154 fl 16 kr und 3 Pf. festgesetzt. Dieser Betrag wurde dann allerdings für ein Jahr auf die Hälfte, also auf 77 fl 8 kr und 1 1/2 Pf. herabgesetzt. (Eine Kuh kostete 1800 40 - 56 fl.).
Der Zehent für den Aicher Bauern Pruner betrug 2 Metzen Korn (55 kg) und 2 Metzen Haber (33 kg), für den Bauern Christoph Eglseer (Vordertöfenreut) 5 Metzen Korn (133 kg) und 5 Metzen Weizen (140 kg), ebensoviel für seinen Nachbarn Adam Madreiter. (Der Zehent war beileibe nicht die einzige Abgabe, dle die Bauern in alter Zelt zu erbringen hatten.)
Ablösung des Zehents (2)
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 48)
In der letzten Beilage haben wir erfahren, wieviel der Bauer von Aich und wieviel die beiden Töfenreuter an Zehent abzuliefern hatten. Der Bauer am Schmiedgut zu KapeIl hatte abzuliefern 1 Metzen Korn (27 kg), 2 Metzen Haber (32 kg), 3 Pfund Haar (1,7 kg), der Bauer zu Gastag (bei KapeIl) 2 Metzen Korn (54 kg), 4 Metzen Haber (64 kg), 3 Pfund Haar (1,7 kg), der Christoph Wörnzl in KapeIl 1 Kübel Weizen (224 kg), 2 Metzen Korn (54 kg), 4 Metzen Haber (64 kg), 4 Pfund Haar (2,3 kg), Philipp Aicher in Kapell 1 Kübel Weizen (224 kg), 3 Metzen Korn (81 kg), 4 Metzen Haber (64 kg) und 3 Pfund Haar (1,7 kg), Christoph Nutzleitner, Bauer in Gastag 2 Metzen Korn (54 kg), 3 Metzen Haber (48 kg) und 4 Pfund Haar (2,3 kg) und der Adam in Hunkling 1 Kübel Weizen (224 kg), 3 Metzen Korn (81 kg), 4 Metzen Haber (64 kg) und 2 Pfund Haar (1,1 kg).
Diese Zahlen geben uns Aufschluss über die damalige Größe der Betriebe und über die Art der Feldnutzung.
Im Jahr 1801 ging der langgehegte Wunsch der oben genannten Bauern (zusammen mit den beiden Töfenreutern und dem Aicher Bauern Pruner) in Erfüllung: sie durften den Zehent für immerwährende Zeiten durch die Zahlung einer einmaligen Summe an den Grundherrn, d.i. das Gotteshaus in St. Leonhard mit 2571 Gulden 8 Kreuzern und 1 Pfennig ablösen. (Dies ist der 18-fache Betrag der Jahresschuld).
Es gab Zeiten, in denen sich die Bauern entscheiden konnten, in welcher Weise sie ihre Zehentpflicht erfüllen wollen. So hat der Pfarrer von Waging vor dem Jahr 1800 zu Ostern von der Kanzel verkündet, die Bauern möchten sich entscheiden und ihm innerhalb von 2 bis 4 Wochen mitteilen, ob sie ihren Zehent in Getreide oder in Geld abliefern wollen.
Johann Petzl, ehemaliger Benediktinernovize aus Oberaltaich, schreibt 1784 über den "Blutzehent": „Der Blutzehent besteht aus allen Arten von Geflügel und den meisten zahmen vierfüßigen Tieren. Es gehören dahin Tauben, Hühner, Kapaunen, Enten Gänse, Spanferkel, junge Geißlein und Lämmer, hie und da auch Kälber. Jeder zehnte Kopf, der im Hühnerhof oder in den Ställen des Bauern zur Welt kömmt, gehört vermöge des Alten und des Neuen Testaments den Leviten (= der Geistlichkeit). Fügt es sich, daß eine Henne nicht eben zehn Küchelchen ausgebrütet und die Schweinsmutter nicht zehn Ferklein geworfen hat, so kommt ein Sykophant des Leviten (Schnüffler des Klosters) mit einem großen Buch unter dem Arme, schreibt die heurige Geburt der neun Küchelchen und acht Spanferkel genau ein, zählt dann die im küntigen Jahre auskriechende auf die vorige Zahl, nimmt das zehnte mit sich fort und dies so lange das Land christlich ist.“
Der gleiche Verfasser, der, wie man leicht sehen kann, auf die Klöster und auf die Geistlichkeit nicht gut zu sprechen ist, schreibt über die Beschwernisse der Bauern durch die Scharwerke, die sie für den Grundherrn (Adel, Pfarrer, Kloster, Kirche) leisten müssen: "Das Register dieser Scharwerke ist ungeheuer und unmöglich im Gedächtnis zu behalten. Die gewöhnlichsten sind ungefähr: Holz fällen, Holz führen, Brennholz in Ordnung legen, Kalch führen, Sand führen, Steine führen; ebendiese Materialien auf- und abladen, von alten schon gebrauchten Steinen den Mörtel abschlagen, die Felder beackern, Getreide schneiden und mähen, Heu mähen, heuen, Rüben ausziehen, Hanf Schlagen, Flachs riffeln, Flachs und Hanf auf dem Feld zum Dörren ausbreiten und, wenn er gedörrt ist, wieder zusammen rechern, Rüben haupten, Flachs und Hanf brechen, Rüben schälen, Dünger aufladen, Dünger auf den Äckern verbreiten, streu auf dem Feld oder im Wald zusammen rechern, Gärten putzen, Holzbirnen und Eicheln zusammenlesen, Schafe waschen, Schafe abscheren, Vögel fangen, auf das Fuchsklopfen gehen, kurz, alle nur erdenkliche Arbeit, die Viele Hände erfordern."
Über die sonstigen Abgaben und Steuern der "guten alten Zeit" wird in späteren Beilagen berichtet.
Der Zehent (2)
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 46)
Wenn wir in der letzten Beilage gelesen haben, dass der Waginger Kooperator neben seiner Verpflegung am Pfarrtisch ein Jahresgehalt von 120 Gulden (fl) erhielt und dem Pfarrer neben dem Wert seiner Verpflegung noch stattliche 1500 Gulden verblieben, wissen wir wenig über den echten Wert dieser Zahlen, wenn wir nicht auch die Löhne der Dienstboten und die Preise für Lebensmittel zum Vergleich heranziehen.
Im Jahre 1800 hatte der Pfarrerbaumann 30 fl Jahreslohn , dazu „Betreuung“ 6 fl, der Vorgeher Paul Fenninger erhielt ebenfalls 30 fl und 3 fl Betreuung, der Bub Matthias Kurz hatte 20 fl Jahreslohn und 2 fl Betreuung, die Köchin Susanne Wilmannin erhielt neben ihrem Jahreslohn von 30 fl sogar 15 fl Betreuung, die Viehdirn 22 fl und 3 fl extra, die Kuhdirn Theres Murrrin 18 fl und 2 fl dazu, ebenso die Hennendirn.
1773, also 27 Jahre vorher waren die Löhne (und auch die Preise) niedriger. Der Pfarrerbaumann hatte einen Jahreslohn von 20 fl - die Löhne wurden immer von Lichtmeß zu Lichtmeß bezahlt - und der Dienstbub Vinzenz Hainsdorfer 7 fl. Neben der Verpflegung und dem Barlohn bekamen die Leute schon noch einige Extras von ihrem Pfarrer, so die Dienstmagd Maria Wimmerin ein Paar Schuhe zu 1 fl, die Hennendirn ein Hemd zu 46 kr und die Pförtnerin ein Paar Schuhe im Wert von 50 kr und ein Hemd zu 48 kr.
1773 hatten die Lebensmittel in Waging folgende Preise:
1 Pfund Rindflaiscb 10 kr
1 Pfund Kaffee 40 kr
1 Pfund Butter 12 kr
1 Laib Brot 33 kr
1 Pfund Speck 18 kr
1 Henne 8 kr
1 Ente 20 kr
1 Pfund Schmalz 15 Kr
1 Pfund Zucker 30 kr
1 Pomeranze (Orange) 2 kr
1 Pfund Kerzen 15 kr
1 Pfund Geselchtes 12 kr
1 Maß Bier 4 kr.
Der Pfarrerbaumann konnte sich also von seinem Jahreslohn 300 Maß Bier leisten, wenn er sonst nichts brauchte.
Die Preise im Jahr 1800 lagen gegenüber 1773 um etwa 20 % höher. 1800 kostete ein Pfund Butter 15 kr (1773 12 kr). 1789 war der Butterpreis nur 10 kr.
1773 wurden folgende Viehpreise erzielt: 4 Pferde (4-, 6-, 15- und 17-jährige) waren zusammen 125 fl wert, eine Kuh 25 fl, eine Kalbin 15 fl, eine tragende Kalbin 20 fl, ein Stier 30 fl und ein Ziehkalb 4 fl 30 kr.
Für einen Wagen musste der Bauer 18 fl bezahlen, für eine Egge 2 fl und für einen Pflug 1 fl 30 kr. 1 Zentner süßes Heu kostete 30 kr und um diesen Betrag war auch ein Hemd zu haben.
1800 bereits waren die Viehpreise um ein gutes Höher. Ein vierjähriger brauner Hengst kostete 250 fl, ein dreijähriges braunes Pferd ebensoviel. Der Preis für einen Stier war 40 fl, für eine Kuh 40 - 56 fl, für ein Spannkalb 12 fl, einen Frischling 7 1/2 fl, eine Henne 12 kr, eine Ente 24 kr und für einen Gockel 8 kr.
Der Pfarrer von Waging hatte im Jahre 1800 11 Melk- und Kälberkühe und 3 Pferde. 11 Jahre zuvor unter Pfarrer Palbinger war der Viehbestand: 1 Brauner 9- jähriger Wallach, ein 4- jähriger Vollbraun, ein 14-jähriger Rapp, ein anderer Vollbraun zu 120 fl, eine Kälberkuh (26 fl), eine tragende Kuh (25 fl), vier Milchkühe (je 22 fl), eine weitere Kuh (20 fl), eine 2-jährige Kalbin (14 fl), ein 2 jähriger Stier (18 fl), ein Spannkalb (5 fl), 30 Hühner ( zu 8 kr) und vier Enten (je 20 kr).
100 Jahre zuvor, 1678 unter Pfarrer Krempel war der Viehbestand der Pfarrökonomie: 3 Pferde im Wert von 60, 54, und 54 fl, 7 Milchkühe mit einem Wert von je 10 fl, ein Stier zu 12 fl, eine tragende Kalbin zu 10 fl, 2 Kälber zu je 6 fl, 4 Gänse (je 12 kr), 3 Enten (je 6 kr) und 10 Hühner zu je 4 kr. Vergleicht man die Viehpreise untereinander, so sehen wir, dass sich der Gulden von 1678 auf 1773 um 60 % und von da bis 1800 um weitere 25 % entwertet hat.
Der Zehent (1)
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 45)
Der Zehent (oder der zehnte Teil der landwirtschaftlichen Früchte), den die Bauern an den Pfarrer zu entrichten hatten, ist eine uralte Abgabe, die ihren Ursprung im Alten Testament hat. Moses befiehlt die Abgabe des Zehents in seinem dritten Buch, Kapitel 27, Vers 30: "Alle Zehenten des Landes, sowohl vom Getreide als auch von den Baumfrüchten gehören Gott und sind ihm geheiligt; und was von Rindern, Schafen und Ziegen, von allem was unter des Hirten Stab durchgeht, als das zehnte kommt, das soll geheiligt sein für Gott." Was Moses mit „geheiligt" meint, erklärt im vierten Buch die Schriftstelle im Kapitel 18 Vers 8: "Alles, was geheiligt ist, habe ich Dir (d.i. dem Hohenpriester Aaron) und deinen Söhnen für das priesterliche Amt gegeben.“
Die christliche Kirche hat diesen Gedanken des Zehents gerne aufgegriffen. Bereits auf der Kirchensynode zu Reispach in Niederbayern im Jahre 799 wurde unter dem Vorsitz von Erzbischof Arno von Salzburg beschlossen, dass der Zehent in vier Teile geteilt werden soll: ein Viertel gehöre dem Bischof, ein zweites dem Priester, das dritte sei für die Armen bestimmt und das letzte Viertel für den Unterhalt der Kirchen und Klöster. Später gehörte der Zehent, der dann nicht unbedingt der zehnte Teil sein musste, dem Pfarrer allein.
Der Waginger Pfarrer hatte um das Jahr 1800 aus dem Zehent folgende Einkünfte:
- Zehent auf dem Felde: 1 Schaff und 7 Metzen Weizen, 9. Schaff Korn, 6 1/4 Schaff Gerste und 100 Metzen Haber; Wert insgesamt 566 Gulden (fl) und 45 Kreuzer (kr).
- Sackzehent: 10 Schaff, 2 Metzen und 8 Mäßl Weizen, 69 Schaff, 2 Metzen 8 Mäßl Korn, 4 Schaff und 12 Mäßl Gerste, 50 Schaff 1 Metzen und 9 MäßI Haber; Wert dieses Zehents: 3050 fl 12 kr.
- Kleinzehent im Sack: 463 Pfund Haar (Flachs) im Wert von 136 fl 45 kr.
- Kleinzehent: Erbsen, Bohnen usw. mit 14 fl.
- Zehent in Geld: 54 fl 24 kr.
Rechnet man dazu noch die Einkünfte aus der eigenen Landwirtschaft (11 Melk- und Kälberkühe) mit etwa 120 fl und die Stipendien und Stolgebühren mit 450 fl, ergibt sich für den Pfarrer die nicht unbeträchtliche Summe von 4391 fl. (1 fl = 60 Kreuzer). (Die Maße für Gettreide sind in Nr. 42 auf die heutigen Maße umgerechnet).
"Zehent auf dem Felde“ bedeutet, dass der Zehent vom Pfarrer selbst, d.h. von seinen Dienstboten abgeerntet werden musste. „Sackzehent" bedeutet, dass die Bauern das Getreide in Säcken abgefüllt abzuliefern hatten. Natürlich hatte der Pfarrer auch Ausgaben:
Verpflegung des Kooperators und der drei Koadjutoren 507 fl 13
Jahresgehalt des Kooperators 104 fl
Jahresgehalt der drei Koadjutoren 299 fl
Lichtgeld für die drei Koadjutoren 9 fl
Christenlehre-Schenkungen 12 fl
Dem Vikar von Tengling 120 fl
Verpflegung der Dienstboten 492 fl 45
Lohn der Dienstboten 189 fl
Steuer an die Landschaft Salzburg 205 fl 33
Summe der Ausgaben 1938 fl 31
Der Pfarrer gibt den Wert seiner eigenen Verpflegung (ohne die der Köchin oder anderer Dienstboten) mit jährlich 400 fl an. Der Pfarrer ließ es sich also mit einem Tagessatz von 1 fl und 6 kr recht gut gehen, während der Verpflegungssatz für einen Hilfsgeistlichen an einem Tag 20 kr, also nicht einmal ein Drittel der Beköstigungskosten ihres Chefs ausmachten. Der Wert der Tagesverpflegung für einen der 8 Dienstboten beträgt umgerechnet 10 kr.
Nach Abzug der eigenen Verpflegungskosten verblieb dem Waginger Pfarrer im Jahr 1800 immer noch die stattliche Summe von etwa 1500 fl.
Löhne der Pfarrerdienstboten und Lebensmittelpreise erfahren wir in der nächsten Ausgabe.





