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Antrag Unterrichtsbefreiung

Eine Befreiung kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen.

Wichtige Gründe können z. B. sein: persönliche Anlässe (z. B. Hochzeit, Jubiläum, Todesfall), Erholungsmaßnahmen, religiöse Feiertage. Für Reise-/Urlaubstermine, die die Schulferien verlängern, kann aufgrund geltenden Schulrechts keine Befreiung gewährt werden.

Aufruf Formular

 

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