• Slide-Wonneberg01-1140
  • Slide-Wonneberg02-1140
  • Slide-Wonneberg03-1140
Grabnutzungsgebühren steigen leicht an

Grabnutzungsgebühren steigen leicht an

Die Gebühren für den gemeindlichen Friedhof in Wonneberg steigen leicht an. Die neu gefasste Satzung hat der Gemeinderat einstimmig gebilligt.

Wie Bürgermeister Martin Fenninger wissen ließ, habe der Kommunale Prüfungsverband bei der jüngsten überörtlichen Prüfung beanstandet, dass die Gebühren des gemeindlichen Friedhofs in Wonneberg bisher noch nicht kalkuliert worden seien.

 

Er habe auf das bestehende Kalkulationsgebot hingewiesen. »Die Gebührenhöhe muss durch Kalkulation ermittelt werden. Es ist eine Kostenrechnung erforderlich, durch die ermittelt wird, welche Kosten durch eine einzelne Leistung verursacht werden, um daraus die Gebühr abzuleiten.« Beispielsweise habe die Gemeinde Wonneberg vor etwa 15 Jahren Urnenstelen gebaut, die in den Gebühren völlig unberücksichtigt geblieben seien.

 

Prinzipiell gelte auf dem gemeindlichen Friedhof in Wonneberg eine Ruhefrist von 25 Jahren für alle Grabarten – für Einzelgräber, für Familiengräber, Urnengräber in Stelen und Urnenerdgräber. Je nach Bestattung und Grabart könne die Ruhefrist manchmal variieren, in aller Regel betrage sie aber mindestens 25 Jahre für Leichen. Die Ruhefrist leite sich aus der Bodenbeschaffenheit ab und sei vom Gesundheitsamt festgelegt. Weiter lesen auf "Traunsteiner Tagblatt"

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.