Das Projekt Enzersdorf Nord hat einen wichtigen Verfahrensschritt genommen.
Nach der erfolgten Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgte zeitnah die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Der Wonneberger Gemeinderat behandelte aber erst jetzt die Anregungen und Bedenken und fasste jeweils einstimmige Abwägungsbeschlüsse. Trotz Bedenken vor allem von Seiten des Amtes für Ländliche Entwicklung, das Einwände gegen die Neuausweisung eines Baugebietes im Außenbereich erhob, hält die Gemeinde Wonneberg nach sorgfältiger Abwägung aller Hinweise aber an der Planung fest. Die Gemeinde Wonneberg bezog jedoch zu jedem vorgebrachten Punkt Stellung und leitet ihr Abwägungsmaterial, das sie in die Planentwürfe einarbeiten lässt, an sämtliche Behörden weiter. Die nochmals überarbeiteten Pläne werden dann in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen dem Ratsgremium erneut zur Abstimmung vorgelegt, ehe sie in die erneute Auslegung, in die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung, die mit der zweiten Behördenbeteiligung einhergeht, gegeben werden kann. Dies ist dann der nächste Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplans Enzersorf-Nord, der Baurecht auf insgesamt acht Grundstücken (drei davon gemeindlich) mit einer Gesamtfläche von rund 7.600 Quadratmetern schafft, um sie vorwiegend mit Einzel- und Doppelhäusern zu bebauen.
Das Bauleitplanverfahren muss aber bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Denn die Gemeinde führt das Verfahren nach Paragrafen 13b des Baugesetzbuches durch, für das es Fristen gibt. Dieses Instrument erlaubt es, Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren für den Außenbereich aufzustellen. Das hat unter anderem den Vorteil, dass die Gemeinde keine Umweltprüfung vornehmen muss und damit die Bereitstellung von Ausgleichsflächen entfällt.
Die künftigen Bauwerber müssen also keine Ausgleichsflächen schaffen, haben jedoch auf ihren Grundstücken festgeschriebene Pflanzgebote umzusetzen, damit ein mit Obstbaumgruppen durchsetzter offener Grünstreifen als Ortsabrundung entsteht. Damit folgte der Rat, dem Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde.
Nicht einverstanden waren die Räte jedoch mit der Festsetzung der Gebäude-Höhenlagen, wie dies die Untere Bauaufsichtsbehörde vorgegeben hatte. Laut Bürgermeister Martin Fenninger kann die Gemeinde hier mitentscheiden, „sodass die Häuser nicht zu tief in den Boden gesetzt werden.“ Der Planer werde angewiesen, die vom Erschließungsplaner vorgeschlagenen Höhenkoten als „Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss“ zu übernehmen. „Damit bei Überschwemmungen nichts passiert.“
Zu den Anmerkungen der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde, hieß es, auf der Suche nach Bau- und Entwicklungsflächen habe man alles getan, es gebe aber keine solche Grundstücke im Innenbereich.
Denn die Behörde kam zu folgendem Ergebnis: „Wir stellen fest, dass der Bebauungsplan Enzersorf Nord mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden kann, sofern der Flächenbedarf für die geplante Wohnbebauung anhand der demographischen Entwicklung nachvollziehbar nachgewiesen wird. Dies bedingt eine konkrete Darlegung, welche potenziellen Flächenreserven in den einzelnen Gemeindeteilen vorhanden sind und weshalb diese gegebenenfalls nicht der Innenentwicklung zugeführt werden können.“
Das nahm der Rat zur Kenntnis und beschloss, dass die Gemeinde die Notwendigkeit des Flächenbedarfs für die geplante Wohnbaufläche noch anhand der demographischen Entwicklung nachweisen wird. Zudem will sie ihre vorhandenen Innenbereichspotentiale und die Hinderungsgründe für eine Nutzbarmachung in der Begründung zu ergänzen.
Die Planung erfolgt nämlich vor dem Hintergrund des Selbstbindungsbeschlusses, den die Gemeinde im Jahr 2019 gefasst hat. Um im Zuge der Ortsentwicklung die staatliche Förderung optimal ausschöpfen zu können, beantragte die Gemeinde auch Gelder von der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und profitierte davon. Das im Jahr 2018 vom bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgelegte Förderprogramm bietet zugunsten der Innenentwicklung statt der üblichen 60 eine Übernahme von 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Programm nutzte Wonneberg zum Bau des Bürgerhauses. Dabei geht es im weitesten Sinne ums Flächensparen, um die Revitalisierung innerörtlichen Bausubstanzen und innerörtlicher Brachflächen.
Deshalb sieht das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE), das die großzügigen Fördergelder zum Bürgerhaus auszahlte, die geplante Neuausweisung von Bauland eher kritisch. „Besonders die Begründung zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen sowie die Ausgestaltung der ortsräumlichen Planung werfen Fragen auf“, schrieb das Amt und brachte eine Reihe von Punkten zur Prüfung wie etwa die Erforderlichkeit der Planung vor. „Aus Sicht des Gesetzgebers und des ALE Oberbayern soll eine nachhaltige Innenentwicklung erfolgen. Dadurch soll der Ortskern in seiner Funktion gestärkt und einem Flächenverbrauch infolge von Siedlungsentwicklung an den Ortsrändern entgegengewirkt werden.
Das sieht die Gemeinde ähnlich. Sie lässt aber wissen, dass es keine Leerstands- Problematik durch Geschäfts- oder Betriebsaufgaben im Innenbereich gibt und wenn dann nur in geringem Umfang. „Auch die wenigen Baugrundstücke und Baulücken in den einzelnen Ortsteilen stehen im Privateigentum und mittelfristig für eine Bebauung nicht zur Verfügung“, bedauert Fenninger.
Per Beschluss hielt die Gemeinde zudem fest, dass nach den Berechnungen des im Jahr 2017 erstellten Demographie-Spiegels in Bayern Wonneberg mit mehr als 100 Einwohnern zusätzlich bis zum Jahr 2031 zu rechnen hat. „Ausgehend von der gegenwärtigen Belegungsdichte in der Gemeinde on rund 2,48 Einwohnern pro Wohnung ergibt sich bis dahin ein Bedarf von circa 43 neuen Wohnungen“, so Fenninger. Wenn man dann auch noch davon ausgehe, dass die Wohnfläche pro Kopf weiter wie bisher ansteigt, kämen weitere 25 Wohnungen dazu, womit man bei 68 wäre. Dies entspräche einem jährlichen Bedarf an 4,85 Wohnungen in diesen 14 Jahren. „Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Baulandausweisung in Enzersdorf im Interesse einer stabilen Bevölkerungsentwicklung ist und statistisch lediglich den prognostizierten Wohnungsbedarf für zwei bis drei Jahre abdeckt“, sagte Fenninger.
Zudem beschäftigten sich die Räte mit den Informationen und Empfehlungen der übrigen Träger öffentlicher Belange und Behörden. Sie wurden bereits weitestgehend in die Planungen eingearbeitet oder noch übernommen. So zum Beispiel auch die Hinweise des Wasserwirtschaftsamts Traunstein. Hier war sich der Gemeinderat einig, dass ein Leitfaden erstellt werden soll, der den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser auf dem eigenen Grundstück aufzeigt. Ein Element des dezentralen Wassermanagements, wasserdurchlässige Zufahrtsbeläge, will die Gemeinde bereits im Bebauungsplan festschreiben. Ein weiteres Element, die Regenwassernutzung im Wohnhaus, müsse sie erst noch klären. „Falls möglich, nehmen wir das auch gleich auf, obwohl wir nicht alles vorschreiben und nichts übertreiben wollen“, sagte Fenninger, ehe sich der Rat unter anderem noch mit einer möglichen Straßenbeleuchtung in Enzersdorf Nord beschäftigte.
Abschließend verständigte sich das Ratsgremium darauf, die in der jetzigen Sitzung gefassten Abwägungsbeschlüsse sowie die, die der Gemeinderat schon im vergangenen Monat gefasst hat, zur Planüberarbeitung an das Planungsbüro von Michael Frumm- Mayer zur weiteren Bearbeitung zu geben und die entsprechende Planung zu gegebener Zeit nochmals öffentlich auszulegen.
Anneliese Caruso