Umrittsbräuche - Leonhardi-Ritte
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 1)
Das Pferd, das edelste aller Geschöpfe, und seit uralter Zeit dem Menschen dienstbar gemacht, galt schon bei unseren heidnischen Vorfahren als den Göttern geheiligt. Umritte gab es schon lange bevor bei uns das Christentum Fuß gefasst hatte. Wie viele Bräuche aus der vorchristlichen Zeit, hat die Kirche auch diesen Umritten einen christlichen Sinngehalt gegeben und das gläubige Volk hat diese Bräuche durch viele Generationen weitergegeben. Die Wertschätzung, ja man kann sagen , die Verehrung, die man dem Pferd entgegenbrachte, kommt darin zum Ausdruck, dass der Roßsegen nicht allein bedeutet, dass das Pferd den Segen des Priesters empfängt, sondern dass das Pferd direkt als Träger segenspendender Eigenschaften betrachtet wird. An einigen Orten wurden die Pferde, wo es die baulichen Verhältnisse des Gotteshauses erlaubten, durch das Kircheninnere, also vor das Angesicht des Allerheiligsten geführt.
Die Umritte der christlichen Zeit wurden entweder an bestimmten Tagen, wie zu Ostern, Pfingsten, am Antlasstag oder in der Fastnachzeit, wie z.B. in Freising abgehalten, häufig aber an den Festen der Heiligen, die das „Patronat“ über die Ritte ausübten. Dies war in der alten Zeit nicht in erster Linie der heilige Leonhard, sondern vor allem Georg, Martin und Stephan, sowie noch ein paar Dutzend Heilige, von denen uns bei manchen kaum die Namen geläufig sind, wie Magnus, Gangolf, Eligius, diese allerdings nur im außerbayerischen Raum. Bei uns in St. Leonhard am Wonneberg war der Ritt ursprünglich ein Osterritt, lange bevor Leonhardi-Ritte üblich wurden. Erst ab dem 17. Jahrhundert verdrängte Leonhard in Altbayern, Österreich und Schwaben die anderen Pferdepatronen und wurde zum absoluten Roßheiligen, der bei uns so hohe Verehrung erlangte, dass man ihn den „Bayerischen Herrgott“ nannte.
In Oberbayern stehen von den 141 Orten, in denen Umritte üblich sind oder waren – die meisten sind eingegangen – 78, also mehr als die Hälfte, unter dem Schutz und zu Ehren des heiligen Leonhard. In Niederbayern waren von den 62 festgestellten Ritten immerhin noch 29 Leonhardi-Ritte. Neben den Leonhardi-Ritten, die immer am Fest des Heiligen, also am 6. November, abgehalten wurden, gab es bei uns in Oberbayern 27 Stephani-Ritte, 7 zu Ostern - der Traunsteiner Georgi-Ritt ist in Wirklichkeit ein Osterritt – 7 zu Georgi, wie in St. Georgen an der Traun, 3 Martini-Ritte und 3 Pfingstritte.
Umritte mit mehr oder weniger kirchlich-religiösem Charakter gab es zu allen Zeiten und überall in Europa, auch außerhalb der deutschen Bundesländer, so z.B. in Anderlecht bei Brüssel, in zwölf Provinzen Frankreichs, in Schweden am Stephanitag, im zaristischen Russland am Tag des heiligen Johannes. In Madrid wurde durch einen Umritt das Fest des heiligen Antonius des Einsiedlers gefeiert. Die mohammedanischen Araber, Beduinen und Palestinenser begingen am 20. Juni mit Umritten religiöse Feste und die Perser hielten ihre Umritte am Tag des Frühlingsanfangs. Im fernen Cusco in Peru werden seit Jahrhunderten die Pferde vom Priester gesegnet.
Nirgendwo aber, außer bei uns in Altbayern und Österreich, finden Ritte zu Ehren des heiligen Leonhard statt.
Der Roßsegen
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 4)
Der Roßsegen unterscheidet sich von allen anderen Segnungen durch die feierliche Form, in der er gespendet wurde. Man könnte fast von einer Weihe und nicht einer Segnung sprechen. Segnung bedeutet ja, die Gnade Gottes auf ein Tier oder einen Gegenstand herabrufen, Weihe hingegen, ein Geschöpf oder einen Gegenstand (z.B. eine Kirche) in den Dienst Gottes zu stellen. Besonders in den altbayerischen Diözesen Passau, das ja bis 1785 auch ganz Ober- und Niederösterreich umfasste, und Salzburg, wozu auch unsere Gegend zusammen mit Kärnten und der Steiermark gehörte, wurde der Pferdesegen in der gleichen feierlichen Form und zum Teil sogar im gleichen Wortlaut gespendet, wie die Salz- und Wasserweihe am Vorabend des Dreikönigstages. Es war sogar üblich, die vor die Kirchentür geführten Pferde unter Auflegung der Hände des Priesters mit soeben geweihtem Wasser zu besprengen, wo die feierliche Segensformel gesprochen wurde. Es ist klar, dass sich dabei viel Aberglauben breit machte und so verbot der Passauer Bischof 1470 die Weihe, wiederholte das Verbot auf einer Synode 1490, während der Salzburger Erzbischof 1496 die Weihe neu anordnete.
Der Roßsegen, der, wie aus dem Schreiben des Pfarrers von Waging hervorgeht, noch 1347 im Gebrauch war, stammt aus dem 11. Jahrhundert und lautet (aus dem Lateinischen übersetzt):
„Lasset uns beten: Wir erflehen demütig deine Barmherzigkeit, dass du diese gegenwärtigen Pferde in deinem Namen mit deiner Kraft deines Segens vor allem teuflischen Betrug, vor seiner Macht und vor jeder Krankheit bewahren mögest. O Herr, sei du ihnen Verteidigung und Stütze des Lebens und das Heilmittel für ihre Gesundheit und vermehre sie durch die Güte deiner Barmherzigkeit, damit dein heiliger Name verherrlicht werde in Ewigkeit. Amen. Lasset uns beten: Erhöre uns o Herr, heiliger Vater, allmächtiger ewiger Gott, wie du die Häuser der Hebräer beim Auszug aus Ägypten mit dem Blute des Lammes besprengt und vor dem Würgenengel bewahrt hast, so würdige dich, deinen heiligen Engel von Himmel zu senden, der diese Pferde behüte, beschütze und bewahre vor Feuer und Krankheit, vor Gewitter und vor dem kommenden Zorn, vor Räubern und Dieben, vor umherschweifenden wilden Tieren, vor Räude, Krankheit und Bissen, vor Schlingen, vor dem Teufel und seinen Knechten, vor den Nachstellungen aller sichtbaren Feinde, vor dem Neid und der Tücke böser Menschen, vor verborgenen Übel und Missetätern, vor Giftmischern und allem teuflischen Blendwerk, wie es auch ausgeführt und veranlasst sein möge, damit dein heiliger und glorreicher Name gelobt und verherrlicht werde durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn, der mit dir lebt und herrscht von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.“
Eine aus Freising stammende Segensformel, ebenfalls entstanden im 11. Jahrhundert, zählt zu den Übeln, vor denen die Pferde geschützt werden sollen, noch den „Bösen Blick“, – wie er heute noch in den Südländern gefürchtet ist – die (heidnischen) Opferschauer – aruspices – und die Verhexung.
Das Rituale Romanum aus dem Jahre 1896 hat die Segensformel stark abgeschwächt und die seit 1930 übliche nimmt sich gegen den früheren etwas blutarm aus. Sie lautet:
„Herr Gott, König des Himmels und der Erde, Wort des Vaters, durch das alles Geschaffene unserer Fürsorge anvertraut ist, schaue, so bitten wir, auf unsere Schwachheit, so wie du unseren Mühen und Bedürfnissen seine Hilfe gewährst, wo wollest du durch dein gütiges Erbarmen und mit himmlischem Segen diese Tiere segnen, beschützen und behüten und deinen Dienern mit zeitlichen Gütern deine immerwährende Gnaden erweisen; damit durch unsere Danksagung dein heiliger Name gelobt und verherrlicht werde, von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen. Lasset uns beten: Mögen diese Tiere, o Herr, deinen Segen empfangen, damit sie dadurch gedeihen und durch die Fürbitte des heiligen Leonhard von allem Übel befreit werden. Amen.“
Geschichte unserer Leonhardi-Ritte - Teil 2
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 05)
Am 21. April 1845 schreibt der Dekan von Teisendorf an den Pfarrer von Waging, dass das Ordinariat München Kenntnis erhalten hat, dass in St.Le0nhard am Wonneberg die "ehemals gebräuchlichen, schon lange verbotenen Umritte" immer noch stattfänden. "Infolge ist das diesseitige Dekanat von hoher Stelle beauftragt worden, das Pfarramt Waging darüber mit Bericht zu vernehmen, auf welche Autorisation diese Umritte daselbst stattfinden und in welcher Weise dieselben in letzter Zeit gehalten worden, auch welchen Anteil hieran die Priesterschaft nimmt".
Das Pfarramt Waging bringt am 27. April 1845 dem "Hochwürdigen Dekanalamt Teisendorf geziemend zur Vorlage": "Über die ursprüngliche Einführung dieses Gebrauches liegt in den Pfarrakten nichts vor. Wenn späterhin ein Verbot desselben stattgefunden, so ist dieses hierorts nie zur Anwendung gekommen, denn, wie die ältesten Männer (!) der Gemeinde bezeugen, hat eine Unterbrechung dieses Gebrauches nie stattgehabt. Der das Wetteramt haltende Priester nimmt an solchen Prozessionen keinen anderen Anteil, als an den Prozessionen, die von Fußgängern ausgeführt werden. An der Kirchenpforte stehend besprengt er die Wallfahrter mit Weihwasser".
Aus dieser Korrespondenz können wir entnehmen, dass durch die Verbote der Ritte diese an allen Orten eingestellt worden sind, nur nicht in St. Leonhard. Aus dem Schreiben des Teisendorfer Dekans geht hervor, dass die Holzhausener Ritte schon lange abgestellt worden sind.
Zwei Jahre später, am 2. Oktober 1847 berichtet Pfarrer Schmid "Seiner Erzbischöflichen Exzellenz": "Da vermöge oberhirtlicher Anordnung vom 7. Mai des Jahres, die Kapitelkongresse betreffend, gesonderter Bericht von einem eigens dazu bestimmten Capitular über die in einem Dekanat noch bestehenden Leonhardifahrten oder Umritte erstattet werden soll, so erlaubt sich der Unterfertigte, weil einzig nur in der Pfarrei Waging solche Umritte stattfinden, folgendes Euer Erzbischöflichen Exzellenz vorzulegen: Nur in der Pfarrei Waging bestehen bei der Filialkirche St. Leonhard am Wonneberg diese Umritte. Die ältesten Leute erinnern sich des immerwährenden Bestehens derselben, sodass eine Unterbrechung hierorts nie stattgefunden hat, wiewohl über die Entstehung derselben aktenmäßig nichts vorliegt.
Die Zeit, zu welcher diese Umritte stattfinden, ist
- am Fest des hl. Jakobus, an welchen die Teisendorfer Gemeinde erscheint,
- am Kreuzerhöhungstag kommt die Gemeinde Siegsdorf
- am Fest des hl. Johannes des Täufers hat die Gemeinde Laufen ihren Umritt, bringt aber jederzeit ihren eigenen Priester mit,
- am Donnerstag nach Pfingsten erscheint die Gemeinde Traunwalchen,
- am Samstag nach dem Hl. Dreifaltigkeitssonntag kommt die Gde. Ostermiething in Österreich,
- am Fest des Hl. Bartholomäus hat die Gde. Inzell ihren Umritt (mit eigenem Priester), und
- am Leonhardsfeste selber halten immer einige aus der Pfarrgemeinde Waging diesen herkömmlichen Umritt.
Die Art und Weise, wie diese Umritte gehalten werden, besteht darin, dass die Teilnehmer zu Pferde erscheinen, nach ihrer Ankunft um die Kirche ziehen, wobei an der Pforte stehend der Priester die gewöhnliche Benediktion spricht und die Wallfahrer mit dem Weihwasser besprengt. Hierauf binden letztere ihre Pferde an die in der Kirchhofmauer zu diesem Zwecke befestigten Ringe und wohnen dem angegebenen Amte bei. Nach Beendigung desselben bewegt sich der Wallfahrtszug wieder unverweilt heimwärts."
Der Pfarrer schließt seinen Bericht: "Mit dem Ausdruck tiefster Verehrung und Unterwerfung erstirbt Euer Erzbischöflichen Exzellenz ehrerbietigst gehorsamst Franz v. Paul Schmid, Pfarrer."
Geschichte unserer Leonhardi-Ritte - Teil 1
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 03)
Die Entstehung unserer Oster- und Leonhardi-Ritte sowie der vielen Wallfahrten zu unserer Kirche, liegt im geschichtlichen Dunkel. Urkunden oder Berichte darüber sind vor dem Jahre 1784 nicht vorhanden. Wir können nur indirekt nachweisen, dass unsere Ritt-Tradition älter als 500 Jahre sein muss.
Im Pfarrarchiv Tengling befindet sich die Abschrift eines päpstlichen Breves, datiert vom 25.Februar 1489, dem Erbauungsjahr unserer jetzigen Kirche. Das Breve ist im speziellen Auftrag Papst Innozenz VIII vom Kardinalbischof Julianus unterzeichnet. Darin wird den Tenglingern und Tachingern weiter erlaubt, ihren Osterritt abzuhalten. Zwei Sätze darin sind für uns wichtig: es heißt, dass solche Ritte auch in anderen benachbarten Orten üblich sind ("prout etiam in aliis vicinis locis") und, dass sich kein Mensch daran erinnern kann, dass diese Ritte nicht stattgefunden hätten ("jam dudum per tanta et ante longissima tempora ex quibis quasi memoria hominum non existit"). Einer dieser benachbarten Orte, die "seit unvordenklichen Zeiten" Ritte abhielten, muss unser St. Leonhard gewesen sein.
Wie könnte man es sich sonst erklären, dass ein Dorf, das seit Jahrhunderten nur drei Höfe zählte - Posch, Lenz und Mesner - ein für die damaligen Verhältnisse so geräumiges Gotteshaus mit aufwendiger Einrichtung, ausgestattet mit Fresken und Gemälden des berühmten Laufener Malers Gordian Guckh, hätte errichten können, wenn nicht lange Zeit vorher eine blühende Wallfahrt bestanden hätte.
Auf Grund dieser Überlegungen müssen wir annehmen, dass unsere Wallfahrt schon seit 500 bis 600 Jahren besteht. Durch sie wurde der Reichtum unserer Kirche begründet, der bis zur Inflation nach dem 1.Weltkrieg anhielt.
Ein Rechtfertigungsschreiben des Waginger Pfarrers an das Salzburger Consistorium, datiert vom April 1784, beweist, dass wir neben dem Leonhardi-Ritt auch einen Osterritt hatten, zu dem von weit her Leute kamen. Das vom Salzburger Erzbischof Colloredo verfügte Verbot des Rittes und der Abhaltung einer Messe am Ostermontag konnte nicht mehr rechtzeitig verkündet werden, sodass der Pfarrer sich entschloss, in St. Leonhard doch eine Messe lesen zu lassen "wegen des allgemein bekannten ungemein großen Zutrauens des Volkes zu diesem großen Wunderheil, damit das aus weit entlegenen Orten herbeikommende Volk an einem und ihm einzig noch verbliebenen gebotenen Osterfeiertag, das gleichwohl dem Gebot der heiligen Kirche mit Anhörung einer heiligen Messe genug tun könne". Dazu muss man wissen, dass Erzbischof Colloredo neben vielen anderen Feiertagen auch den Osterdienstag als gebotenen Feiertag abgeschafft hatte.
Der Brief des Pfarrers schließt: "Welch gehorsamsten Vollzug denn nebst genauester Darobhaltungszusage hiermit in aller Untertänigkeit haben einberichtet und mich zu fürwährendem Hohen Gnaden untertänigst gehorsamst empfehlen wollen". (Wir werden sehen, dass der Pfarrer seine "Darobhaltungszusage" nicht einhalten konnte).
Aus der Zeit um 1750 stammt ein Leonhardi-Lied:
Sankt Leonhard sey dieser Mann,
der also miltreich zugethan,
dem Vieh, den Küh, den Rossen:
Deswegen his zue Dankbarkeit
auch nach verwichner Sommerzeit
noch jährlich gar viel Hüeter
ihm opfern ihre Güeter.
Geschichte unserer Leonhardi-Ritte - Teil 3
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 06)
In den letzten Beilagen haben wir gesehen, dass 1784 zu St. Leonhard auch am Ostermontag Ritte abgehalten wurden; im Schreiben des Pfarrers von Waging von 1847 hören wir zwar davon nichts mehr, aber noch 1882 kamen die Pferdebesitzer der Pfarrei am Ostermontag zur Frühjahrssegnung und am Leonharditag, wie aus einem Brief des Pfarramts zu ersehen ist.
1847 kamen neben den Wagingern die Siegsdorfer, die Laufener, Traunwalchner, Ostermiethinger, Inzeller und Teisendorfer, bis 1880 kamen hinzu die Weildorfer (am Pfingstdienstag) und die Surberger (am 1. Mai). Die Laufener kamen nicht mehr.
Am 17. März 1882 ergeht an den Pfarrer von Waging folgender Brief: "Das Ordinariat des Erzbistums München und Freising beauftragt hiermit das Pfarramt Waging um Auskunft, ob zur Kirche St. Leonhard in der Pfarrei Waging auswärtige Wallfahrtszuge erschienen oder angemeldet werden sind, und welche Erfahrungen das Pfarramt Waging bezüglich etwaiger Missbräuche hierbei gemacht hat".
Die ausführliche Antwort des Pfarrers zeigt, dass sich die Rittordnung seit 1847 doch etwas geändert hat:
"Gemäß gnädigen Auftrags beehrt man sich, gehorsamst zu berichten, dass vor dem 10. Mai 1881 (d.i. der Tag des neuerlichen Verbotes) zur Kirche St. Leonhard alljährlich in Wallfahrtszügen kamen:
- die Pfarrei Surberg am 1.Mai
- Siegsdorf am 3. Mai
- Weildorf am Pfingstdienstag,
- Traunwalchen am Donnerstag nach Pfingsten,
- Ostermiething am Samstag nach Pfingsten,
- Teisendorf am Jakobitag,
- Inzell am Bartholomäustage.
So der 1. Mai, der 3. Mai, der Jakobi- oder der Bartholomäustag auf einen Sonntag fallen, kamen die Genannten an einem der nächsten Werktage. Die Weildorfer kamen früher am 24. Juni und brachten einen Geistlichen selber mit.
In letzter Zeit kamen regelmäßig nur die Traunwalchner und Inzeller in Begleitung ihrer Geistlichen. Jedesmahl hatte jedoch auch der hiesige Cooperator an diesen Tagen in St. Leonhard zu zelebrieren. Die Traunwalchner und Ostermiethinger brachten nie Pferde, wohl aber die anderen. Am Ostermontag und St. Leonhardstag brachten die Besitzer der Gemeinden aus der Umgebung ihre Pferde. Bei den Wallfahrtszügen kamen die Priester gewöhnlich auf einem anderen Wege und früher zu Kirche als die Leute. Die Pferde wurden gewöhnlich geritten oder auch an der Hand geführt und in der Reihe im Kirchhof aufgestellt. Nachdem die Wallfahrer in die Kirche eingezogen waren, wurde den Reitern eine Kirchenfahne entgegengetragen und die Pferde wurden paarweise bis zum Kirchenportale geführt, wo der Geistliche in Chorrock und Stola die Benediktion Rituale minor Nr. 40 betete und jedes vorüberziehende Paar eigens besprengte. Sobald ein Paar den Weg um die Kirche gemacht hatte, wurde es aus dem Kirchhofe durch den Ausgang entfernt. Wagen oder ganze Gespanne kamen nie und es konnte auch nach Lage der Kirche und des Ortes eine Umfahrt nicht statthaben.
Bis die Pferde untergebracht waren, begann in der Kirche das hl. Amt für die betreffende Gemeinde, am Ostermontag und am Leonhardstage wurde auch Predigt gehalten. Bis in die 70er Jahre war ein Wirtshaus nicht im Orte". (Das Wirtshaus "St. Leonhard", heute Eder, wurde 1875 vom Mößbauerssohn Georg Maier und Franziska Zeiser erbaut). "Mitunter schenkte ein Wirt der Nachbarschaft im Freien Bier aus.
Die Vorschrift über den Aufenthalt bei Bittgängen ward eingehalten, einige zogen sogleich nach geendigtem Gottesdienst wieder fort, auch in der letzten Zeit und von einer merkbaren Unordnung, nicht einmal (!) von einem Unglück wurde etwas vernommen."
Geschichte unserer Leonhardi-Ritte - Teil 4
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 07)
Bei uns in St. Leonhard hörten die Osterritte ab 1881 gänzlich auf. Durch die Verbote der berittenen Wallfahrten kamen in unserem Jahrhundert nur noch die Siegsdorfer zunächst noch mit Pferden, dann zu Fuß die Traunwalchner und die Ostermiethinger. Bis zum heutigen Tag hat sich jedoch der Ritt am Fest des hl. Leonhard erhalten. Noch vor dem 1.Weltkrieg bewegte sich der Zug nicht um das Dorf, sondern, wie Johann Lechner erzählte, zweimal um die Kirche. Als dann 1926 der Gottesacker errichtet wurde, ergab es sich von selbst, dass man das Dorf und somit auch die Kirche umritt.
Lange hat sich die Gemeinde dagegen gesträubt, den Leonharditag als Bauernfeiertag aufzugeben und den Ritt auf den nächstgelegenen Sonntag zu verlegen. Aber in den 60-er Jahren fügte man sich der Notwendigkeit. In den Jahren 1967 mit 1971 konnten die Ritte nicht mehr abgehalten werden. Kurat Dorfner ist es mit zu verdanken, dass mit der Gründung eines Leonhardi-Vereins die jahrhunderte alte Tradition mit großem Erfolg wieder aufgenommen wurde.
Es sei gestattet, eine Begebenheit zu berichten, an die sich der Schreiber dieser Beilage noch gut erinnert. Es wird wohl der Ritt 1925 gewesen sein. Der Ritt formierte sich damals nach dem feierlichen levitierten Hochamt - es war "a Umihockats" – auf der Schattenseite des Wirtshauses. Pfarrer Mittermeier lief - er ging nie - auf sein Ross zu, lehnte den ihm angebotenen Stuhl zum Besteigen des Pferdes ab, federte sich ab und sprang, angetan mit Chorrock, Stola und Birett mit goldener Quaste - er war Ritter von hl. Grab - auf den Rücken des Pferdes und fiel auf der anderen Seite wieder herab. Bevor wir Ministranten richtig zum Lachen kamen, saß er schon wieder und diesmal fest, auf seinem Pferd. Um ja rechtzeitig zur Pferdesegnung zu kommen, ritt er ab Rusdorf dem Zug im Galopp voraus und griff sich am Kircheneingang den Weihwasserwedel. In der Zwischenzeit war der Zug etwa beim Schmied angelangt. So lief der ungeduldige Pfarrer dem Zug, mit dem Weihwasserwedel fuchtelnd, entgegen. Man kann sich vorstellen, dass bei diesem Anblick die Pferde scheu wurden und dass sich der bis dahin wohlgeordnete Zug in einem immerhin erträglichen Chaos auflöste.
St. Leonhard wird in vielen Nöten angerufen, auch die Wilderer taten dies mit großer Zuversicht, wie es aus dem folgenden Gedicht (von Georg Queri) zu ersehen ist.
Beim heilin Sankt Hartl in seiner Kapelln,
da tean ma's Bixerl einstelln,
aber 's Bixerl einstelln!
Aber, wo gar?- Ja, unterm Altar,
da konn's koa Mensch net finden 's ganzi Jahr!
Und für'n heilin Sankt Hartl in seiner Kapelln
tean ma d'Rehböckerl stehln,
aber d'Rehböckerl stehln;
dees nimmt er net bös, - und er kriat scho sei Meß,
da muaß er zfriedn sei, was waar denn dös!
Und an heilin Sankt Hartl in seiner Kapelln,
tuat der Weihrauch guat gfalln,
aber anders guat gfalln,
dem gebn ma eahm gern, - dem heilinga Herrn,
er werd für d'Wilderer schoh betn wern!
Und an heilin Sankt Hartl in seiner Kapelln,
dem müaß ma a Kirzn aufstelln,
wachserne Kirzn aufstelln!
Der braucht a Liacht, - daß er's aa siahgt,
wia daß koa Jagersbua koan Wildschütz kriagt!
Und an heilin Sankt Hartl in seiner Kapelln
tean ma zum Schutzpatron wähln,
aber den muaß ma wähln!
Da Gugler Hans, da Vößtn Franz,
auf dee is gschossn worn, san heunt no ganz!
Aus der letzten Zeile können wir ersehen, dass St. Leonhard dem Franz und dem Hans seinen Segen nicht versagt hat.
Die Verbote der Ritte - Teil 1
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 08)
Bei Betrachtung Unserer Heimatgeschichte müssen wir uns immer vor Augen halten, dass unser Rupertiwinkel bis 1810 zum Fürstentum Salzburg gehörte, und in diesem Jahre Bayern angegliedert wurde, und dass wir bis 1821 dem Salzburger Erzbischof unterstanden und - nach 11-monatiger Zugehörigkeit zum Bistum Passau - 1822 dem Erzbistum München und Freising unterstellt wurden.
Erzbischof Hieronymus von Colloredo, der von 1772 bis 1803 unser Landesfürst war, verbot, von glühendem Reformeifer erfüllt, alles, was er einer "geläuterten Religion" für abträglich hielt. Er verurteilte überflüssigen Prunk und Schmuck in den Kirchen, schrieb die Zahl der Kerzen vor, empfahl das deutsche Kirchenlied - Michael Haydn schuf in seinem Auftrag die Deutsche Messe "Hier liegt vor deiner Majestät“ - auf seine Anordnung wurden Opfertafeln entfernt und "unschickliche" Bilder, wie bei uns in St. Leonhard ein Gemälde, das eine stillende Madonna darstellte. Verboten wurden die Birken zu Fronleichnam, die Sonnwendfeuer, das Wetterläuten, das Böllerschießen bei den Prozessionen und das Licht am Grab des heiligen Rupert. Viele dieser Verbote konnte er nicht durchsetzen, da sich das Volk gegen die Abschaffung so vieler alten Bräuche sträubte. Die Pfarrer selbst verteidigten die Einstellung der Bevölkerung und versuchten, die strengen Anordnungen zu umgehen. In manchen Punkten zeigte sich Colloredo nachgiebig, in einem Punkt jedoch ließ er nicht mit sich reden: er blieb beim Verbot der Umritte.
Als Beispiel für die Hartnäckigkeit des Erzbischofs sei die Behandlung des "Päpstlichen Rittes" in Tengling und Taching angeführt, von dem in einer Beilage schon die Rede war. Salzburg wünschte Aufklärung darüber "ob diese so seltsame und dermal unschicklich erscheinende Andacht" abgebracht werden könne". Der Pfarrer von Waging befürwortet warmherzig das Weiterbestehen dieses Umritts. Der Erzbischof verbietet den Ritt. Die Bauern von Taching und Tengling bitten am 1. Dezember 1785 um die Aufhebung des Verbotes. Inzwischen hatten die Salzburger herausgefunden, dass in dem päpstlichen Breve nur von einer Prozession, nicht aber von einem Ritt die Rede war und das ausgesprochene Verbot bleibt aufrecht erhalten. Der Pfarrer von Waging macht zusammen mit dem Pfleger, "zur Beruhigung des Volkes und zur Erinnerung an den früheren Brauch" den Vorschlag, wenigstens einen Kreuzgang zu genehmigen. Im Dekret an den Pfarrer heißt es, der Ritt habe zu unterbleiben, dafür könne eine andere Andacht gehalten werden. Nochmal versucht der Pfarrer das Consistorium umzustimmen (30. März 1786). Die Antwort fiel wieder negativ aus: der Ritt habe ein für allemal zu unterbleiben, auch solle auf dessen Umwandlung in eine andere Andacht kein weiterer Bedacht mehr genommen werden. Ein Jahr später, 1787, unternimmt der Waginger Pfarrer einen letzten Versuch, für den Umritt eine Genehmigung zu erwirken; er wird vom Consistorium abgewiesen mit dem Bemerken, es bleibe bei dem erlassenen Verbot.
Auch in anderen Pfarreien wurden Umritte in ähnlich radikaler Weise abgeschafft. Dem Pfarrer von Teisendorf antwortet das Consistorium 1786 auf sein Gesuch um fernere Abhaltung des Umrittes an Ostern, dass jeder Osterritt ein für allemal aufgehoben bleibe und dass auf keine weitere ersatzweise Andacht mehr Bedacht genommen werden möge.
Am 3. April 1786 ergeht an das Dekanalamt in Tittmoning ein Schreiben, dass die im Dekanat üblichen Oster-, Georgi-, Leonhards- und Stephansritte besonders in den Pfarreien Tittmoning, Palling, Kay und Friedolfing in Zukunft unterbleiben müssten.
Diese hier genannten Ritte wurden eingestellt. Es grenzt fast an ein Wunder, dass unser Ritt, trotz der Unnachgiebigkeit des Erzbischofs, in St. Leonhard am Wonneberg ohne Unterbrechung bis in unsere Zeit erhalten blieb.
Die Verbote der Ritte - Teil 2
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- Geschrieben von: Wimmer Leonhard
(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 09)
Erzbischof Colloredo von Salzburg hatte durch seine strengen Verbote wohl erreicht, dass fast alle Ritte in unserer Umgebung eingestellt wurden, konnte aber das Weiterbestehen unserer Ritte am Ostermontag und am Leonhardstag sowie der Wallfahrten der Gemeinden nach St. Leonhard nicht verhindern.
In den Jahren vor 1845 muss ein neuerliches Verbot der Ritte - jetzt vom Ordinariat in München, ausergangen sein, denn in diesem Jahr schreibt der Dekan von Teisendorf von den "längst verbotenen" aber immer noch bestehenden Ritten in St. Leonhard. Dieses Verbot hatte bei uns auf dem Wonneberg keinerlei Auswirkung, denn es fanden die beiden Ritte zu Ostern und im November ungehindert statt und es kamen sogar mehr Pfarreien zu uns als vorher.
Am 10. Mai 1881 erschien im Amtsblatt der Erzdiözese München und Freising folgende Verordnung: "Im Hinblicke auf die in einigen Pfarreien der Erzdiözese bei Gelegenheit sogenannter Leonhardsfahrten trotz aller Abwehr immer wieder sich erneuernden Mißbräuche und Ausschreitungen wird im besonderen Auftrag unseres hochwürdigsten Oberhirten nachstehende Verordnung erlassen:
1. Die sogenannten Leonhardsfahrten, überhaupt Wallfahrten zu Ehren des heiligen Leonhard mit priesterlicher Begleitung, oder auch ohne Priester, aber mit Kreuz und Fahne, an anderen Tagen als am Feste des heiligen Leonhard (6. November), werden hiermit für den ganzen Bereich der Erzdiözese auf´s strengste untersagt.
2. Am Feste des heiligen Leonhard sind die kirchlichen Andachten zu Ehren dieses Heiligen, auch sogenannte Leonhardsfahrten nicht zu beanstanden, soferne Mißbräuche aller Art, namentlich Tanzbelustigungen, ferne gehalten werden. Fällt das Leohhardsfest auf einen Sonntag, so darf der vormittägige und nachmittägige Pfarrgottesdienst durch die Leonhardsfeier nicht beeinträchtigt werden.
3. Sollten sich auch am Leonhardsfeste Exzesse irgend welcher Art mit Leonhardsfahrten verbinden, so hat das betreffende Pfarramt ohne Verzug gewissenhaften Bericht anher zu erstatten, worauf die oberhirtliche Stelle nicht saumen wird, das Geeignete vorzukehren. Diese oberhirtliche Verordnung ist in den betreffenden Pfarreien durch Verlesung beim Pfarrgottesdienste und durch spezielle Verständigung der Gemeindebehörden zu publizieren".
Durch diese Verordnung war der Leonhardi-Ritt am Feste des Ortsheiligen nicht betroffen, wohl aber der Ritt am Ostermontag und die Wallfahrten der auswärtigen Gemeinden. Auch hier setzt sich der Pfarrer von Waging für eine Aufhebung, wenigstens für eine Milderung des Verbots ein und schreibt nach München: "Gleich nach Bekanntgabe der Verordnung vom 10. Mai 1881 meldeten sich die Gemeinden Weildorf und Traunwalchen, sie wurden an ihre Pfarrämter, bezw. an die oberhirtliche Stelle gewiesen und ihre Wallfahrtszüge unterblieben. Die Ostermiethinger kamen wie sonst und ihnen wurde ein Amt gehalten. Am Leonhardstag brachten die Besitzer von der Gemeinde ihre Pferde und sie wurden benediziert, fremde kamen nicht. Zu Leonhardi ist die Witterung zu unbeständig und der Tag schon zu kurz. Im Frühjahr, wo manche ihre Pferde erst ankauften und dieselben zu den Feldarbeiten gebrauchen, möchten sie dieselben benedizieren lassen. Einzelne Leute kommen zur Kirche St. Leonhard, wenn sie bei ihrem Viehstande ein Unglück befürchten.
In Betracht möchte auch kommen, daß dem Lehrer als Mesner und dem Cooperator sowie der Kirche Mehreres entgeht. Wie verlautet, werden auch heuer wieder einige Gemeinden um den Umritt und die Benediktion der Pferde anhalten, und so stellt man das Ersuchen, daß man wieder wie ehedem die Benediktion an den bezeichneten Tagen (d.i.l. Mai, 3.Mai, Pfingstdienstag, Donnerstag nach Pfingsten, Samstag nach Pfingsten, Jakobi- und Bartholomäustag) erteilen dürfe."





